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 Blisterverpackungen für Supplements und die PPWR
PackstyleSep 23, 2026, 10:34:15 AM6 min read

Nahrungsergänzungsmittel in Blisterverpackungen und die PPWR: Was sich alles geändert hat

Blisterverpackungen für Supplements und die PPWR
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Im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform ist die Blisterverpackung seit Jahren eine der am weitesten verbreiteten Lösungen. Sie ist nämlich kostengünstig, bietet einen hohen Produktschutz und ist für den Verbraucher sofort erkennbar. Mit dem Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) wird die Blisterverpackung aus Mehrmaterial jedoch zu einer der größten Herausforderungen für die Unternehmen der Branche.

 

Diese Auswirkungen ergeben sich aus der gemeinsamen Anwendung von drei in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen. Es ist die Kombination dieser Bestimmungen, die dazu führt, dass das Blisterformat immer weniger mit dem Rechtsrahmen vereinbar ist. Im Folgenden finden Sie alle Details.

 

1.Die Zeit läuft: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist, dass Supplements aus rechtlicher Sicht vollwertige Lebensmittel sind. Folglich fallen auch die Verpackungen, in denen sie aufbewahrt werden, in den Anwendungsbereich der PPWR und müssen alle darin festgelegten Anforderungen erfüllen – auch bezüglich der Stoffe, die in den Materialien verwendet werden und mit den Lebensmitteln in Kontakt geraten.

Zu den wichtigsten Neuerungen der Verordnung zählen die Beschränkungen für die Verwendung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), die aufgrund ihrer hohen Persistenz in der Umwelt als „Forever Chemicals“ bekannt sind. Die PPWR führt nämlich spezifische Grenzwerte für diese Stoffe in Lebensmittelverpackungen ein, die ab dem 12. August 2026 in Kraft getreten sind.

Dieses Thema betrifft auch herkömmliche Blisterverpackungen. Einige Barrierematerialien, Funktionsbeschichtungen, Oberflächenbehandlungen und Klebstoffe, die im Laufe der Zeit zur Leistungsverbesserung eingesetzt wurden, können nämlich Verbindungen enthalten, die zur Familie der PFAS gehören. Aus diesem Grund müssen Unternehmen die Zusammensetzung der verwendeten Materialien sorgfältig prüfen und sich mit ihren Lieferanten abstimmen, um deren Konformität mit den neuen Anforderungen sicherzustellen, gegebenenfalls auch nach Durchführung spezieller chemischer Analysen.

Seit dem 12. August ist es notwendig geworden, die Materialien angesichts der neuen Anforderungen zu untersuchen und etwaige nicht mehr konforme Materialien zu ersetzen. Die Entwicklung einer neuen Barrierestruktur, ihre technische Validierung und eventuelle Zertifizierungen nehmen viel Zeit in Anspruch, weshalb es wichtig ist, die Anpassung rechtzeitig im Voraus zu planen.

 

2. Schwermetalle: ein Grenzwert, der auch bei Verpackungskomponenten zu überprüfen und zu dokumentieren ist 

Eine weitere Anforderung betrifft die Präsenz bestimmter Schwermetalle in Verpackungen und deren Komponenten. Die PPWR legt im Artikel 5 fest, dass die Summe der Konzentrationen von Blei (Pb), Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg) und sechswertigem Chrom (Cr VI) den Grenzwert von 100 mg/kg nicht überschreiten darf, wie bereits in der vorherigen Rechtsvorschrift (Richtlinie 94/62/EG) vorgesehen. Der Wert bezieht sich auf die Summe der vier Metalle und nicht auf das einzelne Element.


Diese Anforderung betrifft nicht nur das Hauptmaterial der Verpackung, sondern auch ihre Bestandteile. Daher muss bei komplexen Strukturen wie Blisterverpackungen die gesamte Zusammensetzung des Systems bei der Überprüfung berücksichtigt werden: Kunststoffe, Aluminium, Lacke, Beschichtungen, Klebstoffe und andere möglicherweise vorhandene Komponenten.


Unternehmen, die Blisterverpackungen für Nahrungsergänzungsmittel verwenden, müssen daher über dokumentierte Informationen zur Materialzusammensetzung und zur Einhaltung des festgelegten Grenzwerts für alle Komponenten verfügen. Die durch die PPWR eingeführte Neuerung besteht nämlich darin, dass die Einhaltung der Anforderungen in Bezug auf Schwermetalle durch die in Anhang VII vorgesehenen technischen Unterlagen nachgewiesen werden muss.


Auch in diesem Fall ermöglicht die vorherige Überprüfung der Materialzusammensetzung, etwaige Schwachstellen rechtzeitig zu erkennen und, falls erforderlich, Änderungen an der Verpackungsstruktur vorzunehmen, bevor die Nichtkonformität zu einem Problem beim Vertrieb führen kann.

 

3.Die Problematiken der Blisterverpackung im Lichte der neuen Recyclingkriterien

Der dritte kritische Punkt betrifft die Struktur des Blisters selbst. Ein klassischer pharmazeutischer Blister besteht in den meisten Fällen aus einer Verbundverpackung, die sich aus einer transparenten, thermogeformten PVC-Komponente (oder komplexeren Strukturen wie PVC/PVDC) und einer Aluminiumfolie zusammensetzt. Diese ist wiederum mit einem Heißsiegellack beschichtet.

Es handelt sich dabei um Materialien mit sehr unterschiedlichen Merkmalen und Eigenschaften, die dauerhaft miteinander verbunden sind, um den Schutz und die Konservierung des Produkts zu sichern. Gerade dieser Verbundbau macht jedoch die Trennung der verschiedenen Komponenten schwierig: Der Endverbraucher ist nicht dazu in der Lage und selbst industrielle Verfahren zur Sortierung und zum mechanischen Recycling haben Schwierigkeiten damit.

Die PPWR führt kein generelles Verbot für Verbundverpackungen ein, legt jedoch erstmals verbindliche qualitative und quantitative Kriterien zur Bewertung ihrer Recyclingfähigkeit fest. Die Verpackungen werden anhand ihrer tatsächlichen Fähigkeit, im industriellen Maßstab recycelt zu werden, in verschiedene Leistungsklassen eingeteilt – von der Klasse A bis zur Kategorie „technisch nicht recycelbar“.

Das Problem für Blisterverpackungen liegt gerade im Erreichen dieser Leistungsstufen:

  • Ab 2030 müssen Verpackungen mindestens die Klasse C (70 % Recyclingfähigkeit) erreichen, um gemäß den Kriterien der Verordnung als recycelbar zu gelten.
  • Ab 2038 steigt die Mindestanforderung auf Klasse B (80 %), wodurch eine weitere Aussortierung eingeführt wird.

Für PVC- und Aluminium-Blisterverpackungen liegt die Herausforderung auf der Hand. Eine effiziente Trennung der beiden Materialien in realen, groß angelegten Recyclingsystemen stellt heute eine Herausforderung dar. Ohne eine Neukonzeption besteht die Gefahr, dass einige traditionelle Konfigurationen die vom neuen Rechtsrahmen geforderten Recyclingleistungen nicht erreichen können.

In der Praxis wird es daher nicht mehr ausreichen, ein bewährtes Format aufgrund seiner bisherigen Leistungsfähigkeit weiterzuverwenden. Unternehmen müssen in der Zukunft, die Recyclingfähigkeit gemäß der PPWR nachweisen oder rechtzeitig alternative Lösungen testen, die nach den Prinzipien des „Design for Recycling“ konzipiert wurden.

 

4. Geringeres Gewicht, geringere Kosten: Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit 

Zu dieser Anforderung kommt ein Mechanismus hinzu, der italienischen Unternehmen, die im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) tätig sind, bereits bekannt ist, den die PPWR jedoch auf europäischer Ebene verstärkt. Es handelt sich dabei um die Differenzierung der Umweltabgaben in Abhängigkeit von der Umweltleistung der Verpackung.

Konkret bedeutet dies:

  • Schwerere Verpackungen, die aus mehreren Materialien bestehen und kompliziert zu recyceln sind, müssen potenziell höhere EPR-Kosten tragen.
  • Leichtere Verpackungen, die nach den Kriterien der Recyclingfähigkeit konzipiert sind und auf Ein-Material-Strukturen basieren, können von günstigeren wirtschaftlichen Bedingungen profitieren.

Für einen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln mit bedeutenden Absatzmengen sind diese Punkte kein Verwaltungsdetail, sondern eine Variable, die sich auf die Gesamtkosten der Verpackung und folglich auf die Produktmarge auswirken kann.

Der Übergang zu leichteren und leicht recycelbaren Lösungen dient daher nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Er bietet auch eine Chance, die Kosten entlang der Lieferkette zu optimieren und sich auf ein Modell vorzubereiten, in dem die Umweltleistung der Verpackung bei industriellen Entscheidungen eine wachsende Rolle spielt.

 

Die Lösung: Packstyles Monomaterial-Doypacks 

Es bestehen kritische Faktoren: die Einschränkungen bei den verwendeten Stoffen, immer strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und steigende EPR‑Kosten. Angesichts dieser Lage ist die wirksamste Antwort nicht eine einfache Anpassung des herkömmlichen Blisters, sondern ein neues Konzept für ein zukunftsorientiertes Design und Format.

Packstyles Monomaterial-Standbeutel wurden genau für diesen Bedarf entwickelt:

  • Sie sind sicher und gesetzeskonform. Bereits in der Entwicklungsphase wurden sie unter Einhaltung der wesentlichen Anforderungen der PPWR konzipiert und nicht nachträglich angepasst.
  • PFAS-Grenzwerte werden eingehalten. Wir verwenden ausgewählte und validierte Barrierematerialien ohne die chemischen Substanzen, die Gegenstand der neuen europäischen Einschränkungen sind.
  • Aus einem einzigen Material. Untrennbare Kunststoff-Aluminium-Verbundschichten werden vermieden und durch eine einzige Materialfamilie, die bereits bei der Konzeption für das Recycling in großem Maßstab ausgelegt wurde, ersetzt – weit über die ab 2030 geforderte Schwelle der Klasse C hinaus.
  • Leicht durch konsequentes Design. Gewicht und Volumen sind gemäß Artikel 10 optimiert, was sich direkt und messbar auf die zukünftige EPR-Gebühr auswirkt.
  • Digital anpassbar. Der Digitaldruck ermöglicht flexible Auflagen, sowie eine schnelle Aktualisierung von Grafiken und gesetzeskonformen Etiketten. Außerdem bietet er kürzere Markteinführungszeiten im Vergleich zur industriellen Logik herkömmlicher Blisterverpackungen.
  • Bereit für die Kreislaufwirtschaft. Das Format ist so konzipiert, dass es nicht nur die Anforderungen zum 12. August 2026 erfüllt, sondern auch die strengeren Ziele für 2030 und 2038.

 

Kurz gesagt, ist die Botschaft klar: Die PPWR-Verordnung sollte nicht nur als neue gesetzliche Auflage verstanden werden, sondern als eine Chance, etablierte Verpackungslösungen im Lichte neuer ökologischer, technischer und wirtschaftlicher Anforderungen zu überdenken.

Für die Supplement-Branche bedeutet dies, schon heute über die Zukunft des traditionellen Blisters nachzudenken. Ein Format, das jahrelang für Schutz und Effizienz stand, birgt angesichts der sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen zunehmend größere Herausforderungen in Bezug auf Materialien, Recyclingfähigkeit und Entsorgungskosten.

Packstyle ist bereit, Unternehmen bei diesem Wandel zu begleiten, indem es Einmaterial-Verpackungslösungen anbietet, die auf die neuen Anforderungen der PPWR zugeschnitten sind. Damit unterstützen wir den Übergang zu einfacheren, recycelbaren und nachhaltigeren Formaten.

Möchten Sie herausfinden, ob und wie sich Ihre derzeitige Blisterverpackung zu einer PPWR-konformen Monomaterial-Lösung weiterentwickeln lässt? Kontaktieren Sie uns: Wenn Sie den Umstieg heute planen, können Sie den Übergang rechtzeitig einleiten und die bestgeeignete Lösung finden.

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